Gerüstfreigabe

Gerüstfreigabe



Die Freigabe zum Abbau der Gerüste hat schriftlich zu erfolgen. Die Zeitdauer der Gebrauchsüberlassung endet drei Tage nach Eingang der schriftlichen Freigabe bei dem Auftragnehmer nach ATV DIN 18451 5.4.3.2 .


Bitte beachten Sie, dass nach ATV DIN 18451, Absatz 4.2.23 die Gerüste oder Gerüstteile bei der Rückgabe besenrein, frei von festhaftenden Baustoffen sowie klebriger Masse sein müssen. Bitte beachten Sie auch, dass nach der Freigabemitteilung das Gerüst nicht mehr in Nutzung sein darf, damit der Abau jederzeit möglich ist.


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